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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 57 „An der Gempfinger Straße II“

03.05.2024

Der Stadtrat hat am 20.02.2024 den Bebauungsplan Nr. 57 „An der Gempfinger Straße II“, als Satzung beschlossen:

„Der Bebauungsplan Nr. 57 „An der Gempfinger Straße II“, mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, avifaunistisches Gutachten, Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, des Planungsbüro Godts, Rain jeweils in der Fassung vom 20.02.2024, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, des Planungsbüro Godts, Rain, in der Fassung vom 28.11.2023, zuletzt geändert am 20.02.2024 und die schalltechnische Untersuchung, igi Consult in der Fassung vom 25.07.2023, wird als Satzung beschlossen.

Die Begründung und der Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.11.2023, zuletzt geändert am 20.02.2024 werden übernommen.“

Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung öffentlich im Rathaus der Stadt Rain, Büro für Stadtentwicklung, Hauptstraße 60, 86641 Rain, EG, Zimmer Nr. 16 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Die Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rain, wurde mit Bescheid des Landratsamtes Donau-Ries am 28.03.2024 erteilt.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Unterlagen sind auch unter www.rain.de abrufbar.