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Erklärung zur Barrierefreiheit

1) Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Rain legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist das Bayerische Digitalgesetz (BayDiG), die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) und das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.rain.de.

 

2) Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen werden derzeit geprüft.

 

3) Nicht barrierefreie Inhalte
Diese Webseite weist auf Basis eines Selbsttest derzeit einige Fehler bzw. Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit auf (Test 11.04.2024). Die Fehler betreffen folgende Punkte:

  • Link hat keinen Linktext hinterlegt.
  • Bild hat keinen zugänglichen Namen.
  • Kein zugänglicher Name für verlinktes Bild.
  • Datenzellen ist kein Tabellenkopf zugeordnet.
  • Eltern-Element fehlt erforderliches Kind-Element.
  • Sprung in der Überschriften-Reihenfolge.
  • <audio> oder <video> Element spielt automatisch Ton ab.
  • Formularfeld hat keinen zugänglichen Namen.
  • Button hat keinen zugänglichen Namen.
  • Scrollbares Element ist nicht über die Tastatur zugänglich.
  • Listen dürfen nur <li>-Elemente enthalten.
  • Textkontrast nicht ausreichend.
  • Das Autocomplete-Attribut ist ungültig.

An der Optimierung und Behebung dieser wird gearbeitend und in einem fortlaufenden Prozess generell an der Optimierung der Seite gearbeitet. Wir entschuldigen uns für die derzeitigen Unzulänglichkeiten.

 

4) Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.02.2024 erstellt und wird derzeit geprüft. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.

 

5) Unterstützungen zur Barrierefreiheit
Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Webseite bieten wir Ihnen aktuell folgende Unterstützungen:

  • Es wird ein Drittanbieter-Tool von Eye-Able® eingesetzt, das für die Barrierefreiheit unterstützend eingesetzt werden kann. Eine Übersicht der Funktionen ist über folgenden Link erreichbar: https://eye-able.com/funktionen/
 

6) Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit 
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter tourismus@rain.de.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Büro für Stadtentwicklung und Tourismus
Hauptstr. 60
86641 Rain
E-Mailadresse: tourismus@rain.de

 

7) Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

 

8) Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.