4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rain für den Bereich Bebauungsplan Nr. 57 "An der Gemfpinger Straße II"
Mit Bescheid vom 28.03.2024 Nr. FB 40-1599 hat das Landratsamt Donau-Ries die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rain für den Bereich Bebauungsplan Nr. 57 „An der Gempfinger Straße II“ genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Rain, Hauptstraße 60, 86641 Rain, EG, Zimmer Nr. 16 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag, Diens-tag und Donnerstag 14.00 Uhr – 16.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Downloads
- Bekanntmachung der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rain für den Bereich Bebauungsplan Nr. 57 „An der Gempfinger Straße II“ (92.23 kB)
- 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Flächennutzungsplanes der Stadt Rain für den Bereich Bebauungsplan Nr. 57 "An der Gempfinger Straße II" (1.72 MB)