Erziehung und Bildung
Bildung, Erziehung und Kinderbetreuung sind unserer Stadt ein großes Anliegen. Aus diesem Grund haben wir die verschiedenen Angebote zur Tagesbetreuung vom 1. Lebensjahr bis zum Mittelschul-Alter ausgebaut. Die Auswahl auf diesen Seiten gibt Ihnen eine Übersicht über die Betreuungseinrichtungen.
Geimpft – geschützt: in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege
Masern sind hochansteckend und können gefährlich werden – das Masernschutzgesetz verlangt deshalb einen Nachweis über Impfung oder Immunität für Kinder vor Kita- oder Schulstart und für nach 1970 Geborene, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen tätig sind.
Erziehungsbeauftragung nach dem Jugendschutzgesetz ("Mutti-Zettel")
Die Erziehungsbeauftragung (der sogenannte „Muttizettel“) nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG ermöglicht Minderjährigen unter 16 oder unter 18 Jahren, länger in Clubs, Bars oder bei Veranstaltungen und Konzerten zu bleiben, als es das Jugendschutzgesetz normalerweise erlaubt. Eine volljährige, verantwortungsbewusste Person überimmt dabei die Aufsicht, wofür ein schriftliches Formular mit Kontaktdaten, Unterschrift der Eltern und der Begleitperson erforderlich ist.
Wichtige Regeln für die Erziehungsbeauftragung:
- Aufsichtsperson: Muss über 18 Jahre alt sein, reif genug und darf nicht unter Alkohol-/Drogeneinfluss stehen.
- Verhältnis: In der Regel darf eine erziehungsbeauftragte Person nur eine minderjährige Person begleiten.
- Formular: Es muss ein schriftlicher Nachweis (inkl. Ausweiskopien der Eltern) mitgeführt werden.
- Veranstalter: Die Person darf nicht selbst der Veranstalter oder Mitarbeiter sein.
- Ausnahmen: Bei Filmen im Kino gelten trotz Erziehungsbeauftragung die Altersfreigaben (FSK) unverändert.
Die Übertragung der Erziehungsbeauftragung entbindet die Eltern nicht von ihrer Auswahlverantwortung; die beauftragte Person sollte in der Lage sein, Grenzen zu setzen, insbesondere beim Alkohol- und Nikotinkonsum.
Weiterführende Links
Kreisjugendring
Familienportal Landkreis DONAURIES
Bildungsportal