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Aktuelles

Terminvereinbarung Standesamt

05.12.2023 Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, für Ihre Anliegen einen Termin im Standesamt zu vereinbaren. Durch eine vorherige Terminvereinbarung können wir sicherstellen, dass wir ausreichend Zeit für Sie einplanen. Zudem können die benötigten Unterlagen sowie etwaige Gebühren vorab besprochen werden.

Sie erreichen das Standesamt telefonisch unter 09090/703-140 oder per E-Mail unter standesamt@rain.de.

Achtung Fischereiausweisinhaber aufgepasst

Vesteigerung von Fischkarten am 22.Dezember 2023
04.12.2023   ACHTUNG- Fischereiausweisinhaber aufgepasst! Die Stadt Rain versteigert wieder öffentlich am Freitag, den 22. Dezember 2023 um 12.00 Uhr, im kleinen Sitzungssaal des Rathauses Rain vier Fischkarten für den Lech in der Gemarkung Rain und drei Fischkarten für die Gemarkung Oberpeiching an die (den) jeweils meistbietende(n) Bürger(in) aus Rain. Voraussetzung ist ein gültiger Fischereiausweis, der bei Ersteigerung vorzulegen ist. Sollte ein Interessent nicht anwesend sein können, so ist vom Vertreter bei Beginn der Versteigerung eine Vollmacht sowie eine Kopie des gültigen Fischereiausweises des Interessenten vorzulegen. Zusätzlich werden 20 € Pfand je Fangblatt eingehoben. Die Erlaubnisscheine zur Fischereiausübung für die Gemarkung Rain gelten vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 in dem Fischwasser "Lechfluss mit Nebengewässer innerhalb der Gemarkung Rain von Fl.km 7,5 bis Fl.km 4,2". Der Mindestgebotspreis je Karte für die Gemarkung Rain liegt bei 200,00 €. Die Erlaubnisscheine zur Fischereiausübung für die Gemarkung Oberpeiching gelten mit Taucher und Beren für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 in dem Fischwasser „Lechfluss mit Nebengewässer (ausgenommen Altnet) innerhalb der Gemarkung Oberpeiching von Fl.km 12,45 bis Fl.km 9,8“. Der Mindestgebotspreis je Karte für die Gemarkung Oberpeiching liegt bei 50,00 €. Weitere Informationen bzw. Einschränkungen werden bei der Versteigerung bekanntgegeben.

Bürgerversammlungen

Staudheim: Montag, 04.12.2023, Gasthof Sonne
27.11.2023 Die Termine für die Bürgerversammlungen wurden wie folgt festgelegt. Beginn der Versammlungen ist jeweils 20:00 Uhr.

Verlängerung der bestehenden Sanierungssatzung "Altstadt"

02.11.2023 Begründung: Der § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB ermöglicht es Städten und Gemeinden für den Fall, dass die Sanierung nicht innerhalb der festgelegten Frist durchgeführt werden kann, die Möglichkeit, die Frist durch Beschluss zu verlängern. Eine nach Satz 4 verlängerte Frist kann durch Beschluss erneut verlängert werden. Neben der Erstellung eines Entwicklungskonzepts muss die Stadt zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets auch die vorbereitenden Untersuchungen (VU) für die Kernstadt durchführen und veranlassen. Die VU befindet sich derzeit in Durchführung und wird voraussichtlich 2024 abgeschlossen sein. Da die vorbereitenden Untersuchungen Mitte 2024 abgeschlossen sind und somit auch die neue Sanierungssatzung, ist es erforderlich die bestehende Sanierungssatzung „Altstadt“ aus dem Jahr 1990 bis Ende 2024 zu verlängern. Der Stadtrat hat am 24.10.2023 beschlossen, nach § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBI. I S. 1728), die Sanierungssatzung „Altstadt“ bis zum 31.12.2024 zu verlängern. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.