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Aktuelles aus der Stadt Rain

Wahlbekanntmachung für die Wahl des Stadtrats, des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin / des Landrats am 08.03.2026

16.02.2026 Stadt Rain Wahlbekanntmachung
für die Wahl 
des Stadtrats, des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin / des Landrats
am 08.03.2026 1. Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr. 2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden: 2.1 Im Abstimmungsraum:
2.1.1 Die Gemeinde ist in 6 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 15.02.2026 (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist. 2.1.2 Die Gemeinde ist in Sonderstimmbezirke eingeteilt, und zwar: 2.1.3 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. 2.1.4 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben a) bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, b) bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen. 2.1.5 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.  2.1.6 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlkabine des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden. 2.1.7 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist. 2.1.8 Die Wahlbenachrichtigung ist bei Bürgermeister- und Landratswahlen aufzubewahren, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. 2.2 Durch Briefwahl:
2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Gemeinde beantragen und erhält dann folgende Unterlagen: a) Einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl, b) einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel, c) einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, d) ein Merkblatt für die Briefwahl. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. 2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht.  3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:15 Uhr Uhr im Schulzentrum Rain, Fasanenweg 6, 86641 Rain (Erdgeschoss, Zimmer A.0.09, A.0.11, A.0.14, A.0.15, C.0.40, C.0.52, C.0.59., C 0.69, C.0.74) zusammen. 4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel: Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Die Stimmzettelmuster liegen während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereit. Aus den Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Gegebenenfalls aufgedruckte Strichcodes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung. 4.1 Wahl des Gemeinderats und des Kreistags: 4.1.1 Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. Die Stimmzettelmuster liegen während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereit. Aus den Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden. Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen. Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen. Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben. 4.1.2 Sofern die Stimmzettel keinen oder nur einen Wahlvorschlag enthalten, gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Die Stimmzettelmuster liegen während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereit. Aus den  Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben.
Das sind so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder oder Kreisrätinnen und Kreisräte zu wählen sind. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen. a) Wenn der Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag enthält, können die Stimmberechtigten die auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber dadurch wählen, dass sie den Wahlvorschlag oder den Namen der Bewerberinnen und Bewerber in eindeutig bezeichnender Weise kennzeichnen. Sie können vorgedruckte Bewerberinnen und Bewerber streichen; in diesem Fall sind die übrigen Bewerberinnen und Bewerber dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können Stimmen an andere wählbare Personen vergeben, indem sie diese in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen.  b) Wenn der Stimmzettel keinen Wahlvorschlag enthält, vergeben die Stimmberechtigten ihre Stimmen dadurch, dass sie wählbare Personen in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich eintragen. Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen. 4.2 Wahl der ersten Bürgermeisterin und des ersten Bürgermeisters sowie der Landrätin und des Landrats: Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Die Stimmzettelmuster liegen während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereit.  4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist. 5. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Eine wahlberechtigte Person, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe der Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.  Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB).
16.02.2026 gez. Haunstetter

BEKANNTMACHUNG Planfeststellungsverfahren B16: Genderkingen - Rain Ost

04.02.2026 BEKANNTMACHUNG: Planfeststellung nach §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. Art. 72 ff. Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung. Für das Bauvorhaben Bundesstraße 16 Günzburg – Ingolstadt; 3-streifiger Ausbau zwischen Genderkingen und der Anschlussstelle Rain-Ost Abschnitt Nr. 1880 Station 0,629 bis Abschnitt Nr. 1920 Station 1,035
(Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+508).

Mikrozensus 2026

130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt
30.01.2026 Fundierte Entscheidungen können nur auf Basis guter Zahlen getroffen werden. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Neubau der Vakuumstation im Ziegelmoos

Geplanter Baustart März - vorauss. Bauende Dezember 2026
22.01.2026 Die bestehende Vakuumstation im Kreuzungsbereich Ziegelmoosstraße, Lerchenweg und Meisenweg wird im Laufe dieses Jahres durch einen Neubau ersetzt.

Stellenangebote

Veranstaltungen

Fr.
20.02.26 07:00 - 13:00
Tilly-Denkmal Stadt Rain Markt
Der Bauernmarkt in Rain findet jeden Freitag statt
Fr.
20.02.26 17:00 - 22:00
Gasthaus & Hotel "Zum Boarn" Rainer Schachclub e.V. Verein
Alle 14 Tage - Freitag ab 18 Uhr - ist beim "Boarn" Spielabend.
So.
22.02.26 14:00 - 16:00
Heimatmuseum Stadt Rain Ausstellung
Die neue Sonderausstellung nähert sich zum 400sten Todestag dem Leben und Werk des in Rain gebürtigen Johannes Bayer.

Öffnungszeiten Rathaus

Wochentage / Monate Öffnungszeiten / Hinweise
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Bürgerservice: Nach Online-Terminvereinbarung
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Bürgeramt zusätzlich bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Hallenbad

Wochentage / Monate Öffnungszeiten / Hinweise
Montag 16:00 - 19:00 Uhr
19:00 - 21:00 Uhr
Frauenschwimmen
Dienstag 16:00 - 21:00 Uhr
Mittwoch 06:30 - 07:30 Uhr
Frühschwimmer
16:00 - 21:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 16:00 Uhr
Seniorenschwimmen
16:00 - 21:00 Uhr
Freitag 16:00 - 21:00 Uhr
Samstag 13:00 - 18:00 Uhr
Sonntag 08:00 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Sauna:

Wochentage / Monate Öffnungszeiten / Hinweise
Montag 15:00 - 21:00 Uhr
Herrensauna
Dienstag 15:00 - 21:00 Uhr
Damensauna
Mittwoch 15:00 - 21:00 Uhr
Gemischte Sauna
Donnerstag 15:00 - 21:00 Uhr
Damensauna
Freitag 12:30 - 21:00 Uhr
Herrensauna
Okt. - Apr.
Wochentage / Monate Öffnungszeiten / Hinweise
Samstag 12:30 - 18:00 Uhr
Gemischte Sauna (Okt.-Apr.)

Stadtbücherei

Wochentage / Monate Öffnungszeiten / Hinweise
Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 15:00 - 18:00 Uhr

Kita "Bei der Klause"

Tel: 09090 94965 10
E-Mail: kita-klause@rain.de

Kita "Am Schloss"

Tel: 09090 962460
E-Mail: kita-schloss@rain.de

Kita Bayerdilling

Tel: 09090 3462
E-Mail: kita-bayerdilling@rain.de

Kita Gempfing

Tel: 08432 535
E-Mail: kita-gempfing@rain.de

Kita "Am Holunderweg"

Tel: 09090 50133-10
E-Mail: kita-holunderweg@rain.de

Waldkindergarten "Lechfasane"

Tel: +49 173 2139678
E-Mail: sandra.fischer@brk.de

Kita "Am Rathaus"

Tel: 09090 94963 20
(Am Rathaus)
09090 92253 83
(Außenstelle Münchner Str.)
E-Mail: kita-amrathaus@rain.de
 

Städtische Musikschule

Tel: 09090 921850
(mit Anruf-Beantworter)
E-Mail: musikschule@rain.de

VHS Rain

Tel: 09090 3202
E-Mail: wolfgang.janson@t-online.de

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Tel: 09090 921680
(Rufbereitschaft Tag u. Nacht)
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(Rufbereitschaft Tag und Nacht)
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