Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 70 „Erdweg“ Staudheim
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat hat am 28.07.2026 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 70 „Erdweg“ Staudheim gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Geltungsbereich / Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurnummern 577 (TF, Ausgleich), 789, 790 und 791 Gemarkung Staudheim. (TF = Teilfläche)
Planbereich 1 (Vorhabenstandort) ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die Fl.-Nr. 788 (Gehölze, Grünfläche)
- im Osten durch die Fl.-Nr. 792 (Grünfläche)
- im Süden durch die Fl.-Nr. 780 (Weg)
- im Westen durch die Fl.-Nrn. 43/1 (Erdweg)
jeweils Gemarkung Staudheim
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der Vorhabenträger beabsichtigt die Erweiterung seiner bestehenden Halle auf den Fl.-Nrn. 789 und 791 Gemarkung Staudheim mit dazugehörigen Lager- sowie Fahr- und Bewegungsflächen auf dem Betriebsgelände.
Die geplante Erweiterung stellt eine bauliche Anlage im Sinne von § 29 BauGB dar, für die im Außenbereich kein Baurecht besteht und die kein nach § 35 BauGB privilegiertes Vorhaben darstellt. Deshalb ist für dessen Verwirklichung die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 30 Abs. 1 und 2 BauGB erforderlich.
Da der Stadtrat das Vorhaben unterstützen möchte, befürwortet er die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, um so die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für die vorgesehene Nutzung zu regeln.
Verfahrensart
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70 „Erdweg“ Staudheim erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.
Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
In der Sitzung vom 28.07.2026 hat der Stadtrat dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zu diesem Zweck werden die folgenden Unterlagen:
- Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie Begründung mit Umweltbericht und Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (jeweils in der Fassung vom 28.07.2026)
- der Inhalt dieser Bekanntmachung
in der Zeit vom
28.09.2026 bis einschließlich 29.10.2026
im Internet veröffentlicht und können untenstehend eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der Dauer der vorstehend genannten Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgend genannten Dienststunden im Rathaus Rain, Hauptstraße 60, 86641 Rain im Büro für Stadtentwicklung, EG, Zimmer Nr. 16 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (bauverwaltung@rain.de) und
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.