10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 70 „Erdweg“ Staudheim
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat hat am 28.07.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 70 „Erdweg“ Staudheim gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist notwendig, um die baurechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Mischgebietes zur baulichen Erweiterung bestehender Hallen im Norden von Staudheim im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70 „Erdweg“ Staudheim zu schaffen.
Die bisherige Flächennutzungsplanung stellt in den betreffenden Bereichen Flächen für die Landwirtschaft dar. Die bisherigen Darstellungen werden in den betreffenden Bereichen im Wesentlichen in ein Mischgebiet geändert.
Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit dem vorstehend genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorgenommen.
Verfahrensart
Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 70 „Erdweg“ Staudheim erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.
Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
In der Sitzung vom 28.07.2026 hat der Stadtrat dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Veröffentlichung
Zu diesem Zweck werden die folgenden Unterlagen:
- Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 28.07.2026
- der Inhalt dieser Bekanntmachung
in der Zeit vom
28.09.2026 bis einschließlich 29.10.2026
im Internet veröffentlicht und können untenstehend eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der Dauer der vorstehend genannten Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgend genannten Dienststunden im Rathaus Rain, Hauptstraße 60, 86641 Rain im Büro für Stadtentwicklung, EG, Zimmer Nr. 16 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Möglichkeit zur Stellungnahme
Während der Dauer der zuvor genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an bauverwaltung@rain.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an die vorstehende Anschrift der Stadt oder zur Niederschrift bei der Stadt während der o.g. Dienststunden.
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Nicht rechtzeitige Einwendungen von Umweltverbänden
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.