Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Online Dienste
Wasserzählerablesung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Rain)
Ansprechpartner
Stephan Hoppmann
Adresse |
Zimmer 34
|
---|
Telefon | +49 9090 703-441 |
---|---|
Fax | +49 9090 703-9441 |
bauunterhalt@rain.de |
Christine Ketzler
Adresse |
Zimmer 32
|
---|
Telefon | +49 9090 703-445 |
---|---|
Fax | +49 9090 703-9445 |
tiefbau@rain.de |
Christian Werner
Adresse |
Zimmer 32
|
---|
Telefon | +49 9090 703-440 |
---|---|
Fax | +49 9090 703-9440 |
tiefbau@rain.de |