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Bürgeramt, Stadt Rain

Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung

Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

  • Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
  • Der Stellvertreter muss die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bieten, d.h. er muss vor allem in eigener Person zuverlässig und vom Gewerbetreibenden unabhängig sein
  • Der Stellvertreter muss den für das in Rede stehende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen (z.B. Sachkundenachweis, Meisterprüfung nach der Handwerksordnung).

Sie müssen die Fortführung bei der zuständigen Gewerbebehörde beantragen. Der Antrag kann bereits vor Untersagung gestellt werden; die Erlaubnis zur Stellvertretung wird aber frühestens gleichzeitig mit der Untersagung ausgesprochen.

Für erlaubnisbedürftige Gewerbe nach §§ 31, 33i, 34, 34a, 34b, 34c, 34d, 34f, 34h, 34i GewO und öffentlich bestellte Sachverständige nach § 36 GewO ist über die Zulässigkeit der Stellvertretung in jedem einzelnen Fall von der Behörde zu entscheiden, welche die Erlaubnis/Bestellung erteilt hat.

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf.

Je nach Aufwand: 25 bis 250 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/16)

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Antrag auf Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter (Redaktionell verantwortlich: Stadt Rain)

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Hier können Sie eine Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter beantragen.

Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter (Redaktionell verantwortlich: Stadt Rain)

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Hier können Sie eine Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter beantragen.

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