Standesamt, Stadt Rain
Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Die anfallenden Gebühren werden von der jeweiligen Gemeinde in einer Gebührensatzung festgelegt.
Ansprechpartner
Jutta Maier
Telefon | +49 9090 703-140 |
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Fax | +49 9090 703-9140 |