Standesamt, Stadt Rain
Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").
Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.
- Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.
Ansprechpartner
Jutta Maier
Telefon | +49 9090 703-140 |
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Fax | +49 9090 703-9140 |