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Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Altstadt" der Stadt Rain vom 18.12.2024

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

30.12.2024

 

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Neuerlass der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" der Stadt Rain.

Der Stadtrat hat am 17.12.2024 nachfolgende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" der Stadt Rain beschlossen:

Stadt Rain

Satzung

über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" der Stadt Rain.

Der Stadtrat beschließt nach § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gestezes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Altstadt" als Satzung.

 

Alle Informationen finden Sie in angefügten Anhängen unter diesem Text bzw. bei den Ortsvorschriften/Satzungen der Stadt Rain unter "Sanierungssatzung".