Katzenschutzverordnung für Oberpeiching: Neue Regelungen zum Schutz freilebender Katzen
In Oberpeiching wurden in den vergangenen Monaten wiederholt freilebende und erkrankte Katzen festgestellt. Eine unkontrollierte Vermehrung kann zu Krankheiten, Parasiten, Verletzungen und weiteren Belastungen für die Tiere führen. Die neue Katzenschutzverordnung soll deshalb dazu beitragen, das Katzenleid langfristig zu verringern.
Das Landratsamt Donau-Ries hat für die Stadt Rain das Ortsgebiet Oberpeiching als Schutzgebiet ausgewiesen.
Für Katzenhalterinnen und -halter gelten künftig insbesondere folgende Regelungen:
Ab 12. Oktober 2026: Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
Freilaufende Katzen müssen dauerhaft mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem kostenfreien Haustierregister (TASSO e.V. oder FINDEFIX) registriert sein.
Ab 23. November 2026: Kein unkontrollierter freier Auslauf für fortpflanzungsfähige Katzen
Wer im Schutzgebiet eine fortpflanzungsfähige Katze oder einen Kater hält, darf diesem keinen unkontrollierten freien Auslauf gewähren. Die Tiere müssen daher fortpflanzungsunfähig (z. B. durch eine Kastration) gemacht werden, wenn ihnen weiterhin unkontrollierter Freigang ermöglicht werden soll.
Für freilebende Katzen, bei denen kein Halter ermittelt werden kann, sieht die Katzenschutzverordnung ebenfalls Maßnahmen vor. Das Landratsamt Donau-Ries hat die Tierschutzvereine „Samtpfoten, Katzenhilfe Ries e.V.“ und „Glückspfoten e.V.“ beauftragt, freilebende Katzen im Schutzgebiet in Obhut zu nehmen, zu kennzeichnen, zu registrieren und fortpflanzungsunfähig machen zu lassen.
Katzenhalterinnen und -halter werden gebeten, die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig bei einer Tierarztpraxis zu veranlassen. Die Registrierung bei TASSO e.V. oder FINDEFIX ist kostenlos.
Die vollständige Katzenschutzverordnung einschließlich der Gebietskarte und weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landratsamtes Donau-Ries (Amtsblatt Nr. 18 vom 25.09.2026) abrufbar. Hier geht´s zur vollständigen Verordnung.