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Einbeziehungssatzung Etting „Wächteringer Straße“; Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

17.04.2023


„Die Stadt Rain stellt auf Grundlage der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht des Büros Joost Godts, Kirchheim vom 28.03.2023 die Einbeziehungssatzung Etting „Wächteringer Straße“, auf.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 18/2 (TF), 40 und 40/1 (TF), jeweils Gemarkung Etting.“

Zudem wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst:

"Der Entwurf der Einbeziehungssatzung Etting "Wächteringer Straße", mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.03.2023, wird gebilligt.

Die öffentliche auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen."

Weitere Informationen entnehmen Sie den angefügten Dokumenten.