Beteiligung der Stadt Rain: Fortschreibung des Teilfachkapitels - Nutzung der Windenergie - des Regionalplans der Region Augsburg
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Augsburg hat in seiner Sitzung vom 07. Dezember 2022 beschlossen, ein Änderungsverfahren für den Regionalplan der Region Augsburg durchzuführen. Dabei sind die von Bundes- und Landesregierung geänderten Kriterien für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen zugrunde zu legen.
Ziel des Regionalen Planungsverbands ist es, die Flächenvorgaben des Bundes und des Freistaats Bayern (regionale Teilflächenziele) zu erfüllen und hierzu mindestens 1,8% der Regionsfläche als Vorranggebiete für die Windenergie festzulegen. Der Planungsausschuss strebt nach derzeitigem Sachstand an, diejenigen Flächen, die nicht als Vorranggebiete (und ggf. Vorbehalts- und Ausschlussgebiete) festgelegt werden, als „weiße Flächen“ zu belassen. In diesen „weißen Flächen“ gelten Windenergieanlagen, sofern die Flächen im unbeplanten Außenbereich liegen,
- für den Fall, dass das regionale Teilflächenziel nicht erreicht wird, als privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB),
- für den Fall, dass das regionale Teilflächenziel erreicht wird, als sonstige Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB).
Unabhängig davon, ob die regionalen Teilflächenziele erreicht werden, ist innerhalb der „weißen Flächen“ die Aufstellung von kommunalen Bauleitplänen möglich. Allerdings verlieren auch kommunale Konzentrationsplanungen für die Nutzung der Windenergie ihre Ausschlusswirkung, wenn das regionale Teilflächenziel nicht erreicht würde.
In seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 hat der Planungsausschuss zudem beschlossen, nach Berücksichtigung der aktualisierten naturschutzfachlichen Methodik bei der Erarbeitung von Suchräumen, eine informelle Anhörung durchzuführen mit dem Ziel, deren Ergebnisse in die Erarbeitung des weiteren Konzeptentwurfs einfließen zu lassen. Des Weiteren hat der Planungsausschuss den Regionsbeauftragten beauftragt, die bislang angesetzten Abstände (Puffer) zu Verkehrswegen und Freileitungen zu überprüfen.
Auf Grundlage der Beschlüsse des Planungsausschusses und vor dem Hintergrund der genannten rechtlichen Vorgaben hat der Regionsbeauftragte eine Eingrenzung von Suchräumen innerhalb der Region vorgenommen. Dabei hat er die aktualisierte naturschutzfachliche Methodik berücksichtigt. Die Eingrenzung von Suchräumen stellt einen ersten Schritt bei der Identifikation von Flächen dar, die möglicherweise künftig als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden können. Im weiteren Verfahren und auch nach Auswertung der hier gegenständlichen informellen Anhörung werden die Suchräume weiter eingegrenzt werden. Dies hat auf Grundlage eines regionsweiten und einheitlichen Kriterienkatalogs zu erfolgen (regionsweites Steuerungskonzept), wobei die Suchräume zunächst um jene Gebiete reduziert werden, in denen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windenergieanlagen unmöglich ist. Folgende Kriterien hat der Regionsbeauftragte bislang zur Eingrenzung der Suchräume zugrunde gelegt:
Kriterium |
Verringerung Suchraum |
ggf. zzgl. Puffer |
---|---|---|
Siedlung |
||
Wohnbauflächen / Wohngebiete | flächenhaft | 800 m |
Gewerbliche Bauflächen / Gewerbegebiete | flächenhaft | 300 m |
Gemischte Bauflächen / Mischgebiete | flächenhaft | 800 m |
Außenbereichssatzungen | flächenhaft | 400 m |
Übrige Satzungen (z.B. Einbeziehungs-/ Ortsabrundungssatzungen | flächenhaft | 800 m |
Weiler und Höfe | flächenhaft | 400 m |
Sonderbauflächen / Sondergebiete | flächenhaft | Einzelfall |
Einzelhandel, gewerbliche Nutzungen |
flächenhaft | 300 m |
Freizeit/Erholung/Sport/Wochenendhausbebauung/Campingplätze etc. |
flächenhaft | 400m |
Hotel / Übernachtung |
flächenhaft | 800 m |
Gesundheit / Therapie / Kur |
flächenhaft | 800 m |
Rohstoffabbau/Bauschuttdeponie/Stellplätze/Recyclinganlagen |
flächenhaft | |
Verkehrsfläche |
flächenhaft | 200 m |
Konzentrationszonen Bodenschätze und Mobilfunk | flächenhaft | |
Infrastruktur | ||
Energieanlagen (ohne Windkraft) | flächenhaft | |
Autobahn / Bundesstraße / Staatsstraße / Kreisstraße | flächenhaft | 200 m |
Bahntrasse | flächenhaft | 200 m |
Start- und Landebahnen | flächenhaft | |
Nebenanlagen Straßenverkehr | flächenhaft | |
Sendeanlagen | flächenhaft | |
Kläranlage | flächenhaft | |
Bauschutzbereiche | flächenhaft | |
Militärische Schutzbereiche | flächenhaft | |
Freileitungen | 100 m | |
Militärische Anlagen | flächenhaft | 300 m |
Erdbebenmessstationen | 2.000 m | |
Militärische Produktfernleitungen | 200 m | |
Trinkwasserschutz | ||
Wasserschutzgebiete Zone I | flächenhaft | |
Wasserschutzgebiete Zone II | flächenhaft | |
Bodenschätze | ||
bestehende Abbaugebiete | flächenhaft | |
Vorranggebiete Bodenschätze | flächenhaft | |
hinreichend gesicherte Flächen für die Bodenschatzgewinnung | flächenhaft | |
Natur und Landschaft | ||
Biotope | flächenhaft | |
Naturschutzgebiet | flächenhaft | |
Naturwaldreservat | flächenhaft | |
Naturdenkmal (Fläche) | flächenhaft | |
Geschützte Landschaftsbestandteile | flächenhaft | |
Dichtezentren kollisionsgefährdeter Arten Flächen der Kategorie 1 (25% der bekannten beayernweiten Brutreviere kollisionsgefährdeter Arten) |
flächenhaft | |
Dichtezentren kollisionsgefärdeter Arten Flächen der Kategorie 2 (50% der bekannten bayernweiten Brutreviere kollisionsgefährdeter Arten) |
flächenhaft in Bereichen, in welchen sich die Dichtezentren von zwei oder mehr Arten überschneiden | |
Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) | flächenhaft | 1.000 m |
Geschützte Geotope Geopark Ries | flächenhaft | |
Windhöffigkeit | ||
Standortgüte < 50% und gleichzeitig Windgeschwindigkeit in 160m Höhe < 4,8 m/s (Quelle: Energieatlas Bayern) | flächenhaft |
Die Überprüfung der Abstände (Puffer) zu Verkehrswegen und Freileitungen hat folgendes ergeben:
Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Verringerung des Abstandes zu Freileitungen auf 100m möglich. Dagegen ist es, auch nach Aussage der zuständigen Fachstelle, weiterhin zweckmäßig, die bislang angesetzten Abstände zu Straßen, Gleisanlagen und Schienenwegen beizubehalten.
Das Ergebnis der Eingrenzung der Suchräume auf Grundlage der o.a. Kriterien spiegelt sich in der Karte „Suchräume“ wieder. Wie dort zu erkennen ist, betragen diese Suchräume erfreulicher Weise aktuell deutlich mehr als die geforderten 1,8% der Regionsfläche, werden sich aber im Laufe des weiteren Verfahrens noch spürbar verringern.
Bei der Identifikation von Suchräumen wurden ausschließlich jene Suchräume berücksichtigt, die eine Flächengröße von mindestens 10 ha aufweisen. Dies ergibt sich zum einen aus dem Planungsmaßstab der Regionalplanung und zum anderen aus dem Ziel, Vorranggebiete festzulegen, die eine dezentrale Konzentration von mehreren Windenergieanlagen in einem Vorranggebiet ermöglichen.
Zweck dieser informellen Anhörung ist es, die nach Berücksichtigung der o.a. Kriterien verbleibenden Suchräume (= schraffierte Flächen) weiter einzugrenzen und ggf. Kriterien für die Festlegung von Ausschlussgebieten zu identifizieren.
Hierzu muss die Stadt Rain bis 27.10.2023 eine Stellungnahme abgeben. Das Thema wird voraussichtlich am 24.10.2023 im Stadtrat behandelt.