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Informelle Anhörung zu Suchräumen

Beteiligung der Stadt Rain: Fortschreibung des Teilfachkapitels - Nutzung der Windenergie - des Regionalplans der Region Augsburg

28.09.2023

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Augsburg hat in seiner Sitzung vom 07. Dezember 2022 beschlossen, ein Änderungsverfahren für den Regionalplan der Region Augsburg durchzuführen. Dabei sind die von Bundes- und Landesregierung geänderten Kriterien für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen zugrunde zu legen.
Ziel des Regionalen Planungsverbands ist es, die Flächenvorgaben des Bundes und des Freistaats Bayern (regionale Teilflächenziele) zu erfüllen und hierzu mindestens 1,8% der Regionsfläche als Vorranggebiete für die Windenergie festzulegen. Der Planungsausschuss strebt nach derzeitigem Sachstand an, diejenigen Flächen, die nicht als Vorranggebiete (und ggf. Vorbehalts- und Ausschlussgebiete) festgelegt werden, als „weiße Flächen“ zu belassen. In diesen „weißen Flächen“ gelten Windenergieanlagen, sofern die Flächen im unbeplanten Außenbereich liegen,  

  • für den Fall, dass das regionale Teilflächenziel nicht erreicht wird, als privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB),
  • für den Fall, dass das regionale Teilflächenziel erreicht wird, als sonstige Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB).  

Unabhängig davon, ob die regionalen Teilflächenziele erreicht werden, ist innerhalb der „weißen Flächen“ die Aufstellung von kommunalen Bauleitplänen möglich. Allerdings verlieren auch kommunale Konzentrationsplanungen für die Nutzung der Windenergie ihre Ausschlusswirkung, wenn das regionale Teilflächenziel nicht erreicht würde.

In seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 hat der Planungsausschuss zudem beschlossen, nach Berücksichtigung der aktualisierten naturschutzfachlichen Methodik bei der Erarbeitung von Suchräumen, eine informelle Anhörung durchzuführen mit dem Ziel, deren Ergebnisse in die Erarbeitung des weiteren Konzeptentwurfs einfließen zu lassen. Des Weiteren hat der Planungsausschuss den Regionsbeauftragten beauftragt, die bislang angesetzten Abstände (Puffer) zu Verkehrswegen und Freileitungen zu überprüfen.

Auf Grundlage der Beschlüsse des Planungsausschusses und vor dem Hintergrund der genannten rechtlichen Vorgaben hat der Regionsbeauftragte eine Eingrenzung von Suchräumen innerhalb der Region vorgenommen. Dabei hat er die aktualisierte naturschutzfachliche Methodik berücksichtigt. Die Eingrenzung von Suchräumen stellt einen ersten Schritt bei der Identifikation von Flächen dar, die möglicherweise künftig als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden können. Im weiteren Verfahren und auch nach Auswertung der hier gegenständlichen informellen Anhörung werden die Suchräume weiter eingegrenzt werden. Dies hat auf Grundlage eines regionsweiten und einheitlichen Kriterienkatalogs zu erfolgen (regionsweites Steuerungskonzept), wobei die Suchräume zunächst um jene Gebiete reduziert werden, in denen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windenergieanlagen unmöglich ist. Folgende Kriterien hat der Regionsbeauftragte bislang zur Eingrenzung der Suchräume zugrunde gelegt:

Kriterium

Verringerung

Suchraum

ggf. zzgl. Puffer

Siedlung

   
Wohnbauflächen / Wohngebiete flächenhaft 800 m
Gewerbliche Bauflächen / Gewerbegebiete flächenhaft 300 m
Gemischte Bauflächen / Mischgebiete flächenhaft 800 m
Außenbereichssatzungen flächenhaft 400 m
Übrige Satzungen (z.B. Einbeziehungs-/ Ortsabrundungssatzungen flächenhaft 800 m
Weiler und Höfe flächenhaft 400 m
Sonderbauflächen / Sondergebiete flächenhaft Einzelfall

Einzelhandel, gewerbliche Nutzungen

flächenhaft 300 m

Freizeit/Erholung/Sport/Wochenendhausbebauung/Campingplätze etc.

flächenhaft 400m

Hotel / Übernachtung

flächenhaft 800 m

Gesundheit / Therapie / Kur

flächenhaft 800 m

Rohstoffabbau/Bauschuttdeponie/Stellplätze/Recyclinganlagen

flächenhaft  

Verkehrsfläche

flächenhaft 200 m
Konzentrationszonen Bodenschätze und Mobilfunk flächenhaft  
     
Infrastruktur    
Energieanlagen (ohne Windkraft) flächenhaft  
Autobahn / Bundesstraße / Staatsstraße / Kreisstraße flächenhaft 200 m
Bahntrasse flächenhaft 200 m
Start- und Landebahnen flächenhaft  
Nebenanlagen Straßenverkehr flächenhaft  
Sendeanlagen flächenhaft  
Kläranlage flächenhaft  
Bauschutzbereiche flächenhaft  
Militärische Schutzbereiche flächenhaft  
Freileitungen   100 m
Militärische Anlagen flächenhaft 300 m
Erdbebenmessstationen   2.000 m
Militärische Produktfernleitungen   200 m
     
Trinkwasserschutz    
Wasserschutzgebiete Zone I flächenhaft  
Wasserschutzgebiete Zone II flächenhaft  
     
Bodenschätze    
bestehende Abbaugebiete flächenhaft  
Vorranggebiete Bodenschätze flächenhaft  
hinreichend gesicherte Flächen für die Bodenschatzgewinnung flächenhaft  
     
Natur und Landschaft    
Biotope flächenhaft  
Naturschutzgebiet flächenhaft  
Naturwaldreservat flächenhaft  
Naturdenkmal (Fläche) flächenhaft  
Geschützte Landschaftsbestandteile flächenhaft  

Dichtezentren kollisionsgefährdeter Arten

Flächen der Kategorie 1 (25% der bekannten beayernweiten Brutreviere kollisionsgefährdeter Arten)

flächenhaft  

Dichtezentren kollisionsgefärdeter Arten

Flächen der Kategorie 2 (50% der bekannten bayernweiten Brutreviere kollisionsgefährdeter Arten)

flächenhaft in Bereichen, in welchen sich die Dichtezentren von zwei oder mehr Arten überschneiden  
Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) flächenhaft 1.000 m
Geschützte Geotope Geopark Ries flächenhaft  
     
Windhöffigkeit    
Standortgüte < 50% und gleichzeitig Windgeschwindigkeit in 160m Höhe < 4,8 m/s (Quelle: Energieatlas Bayern) flächenhaft  

Die Überprüfung der Abstände (Puffer) zu Verkehrswegen und Freileitungen hat folgendes ergeben:
Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Verringerung des Abstandes zu Freileitungen auf 100m möglich. Dagegen ist es, auch nach Aussage der zuständigen Fachstelle, weiterhin zweckmäßig, die bislang angesetzten Abstände zu Straßen, Gleisanlagen und Schienenwegen beizubehalten.

Das Ergebnis der Eingrenzung der Suchräume auf Grundlage der o.a. Kriterien spiegelt sich in der Karte „Suchräume“ wieder. Wie dort zu erkennen ist, betragen diese Suchräume erfreulicher Weise aktuell deutlich mehr als die geforderten 1,8% der Regionsfläche, werden sich aber im Laufe des weiteren Verfahrens noch spürbar verringern.

Bei der Identifikation von Suchräumen wurden ausschließlich jene Suchräume berücksichtigt, die eine Flächengröße von mindestens 10 ha aufweisen. Dies ergibt sich zum einen aus dem Planungsmaßstab der Regionalplanung und zum anderen aus dem Ziel, Vorranggebiete festzulegen, die eine dezentrale Konzentration von mehreren Windenergieanlagen in einem Vorranggebiet ermöglichen.  

Zweck dieser informellen Anhörung ist es, die nach Berücksichtigung der o.a. Kriterien verbleibenden Suchräume (= schraffierte Flächen) weiter einzugrenzen und ggf. Kriterien für die Festlegung von Ausschlussgebieten zu identifizieren.  

Hierzu muss die Stadt Rain bis 27.10.2023 eine Stellungnahme abgeben. Das Thema wird voraussichtlich am 24.10.2023 im Stadtrat behandelt.