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Bekanntmachung Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 62 "Meisenweg"

29.07.2026

Bekanntmachung Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Veröffentlichung und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Verfahren nach § 13 a BauGB) 

Der Stadtrat hat am 10.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Meisenweg“ beschlossen. 

Der Stadtrat hat am 23.06.2026 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst:

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

„Der Bebauungsplanentwurf des Planungsbüro Godts, Rain, vom 23.06.2026 (Planzeichnung, Textl. Festsetzungen, Begründung) wird gebilligt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.“

Die Festsetzung erfolgt als Mischgebiet (MI).

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes:

Ziele sind:

  • Neuordnung des Parkraumangebots auf dem öffentlichen Parkplatz
  • Schaffung eines öffentlichen, barrierefreien Zugangs in die Altstadt
  • Maximale Erweiterung der Grünstrukturen zur Herstellung eines durchgängig begrünten Altstadtgrabens
  • Schaffung einer durchgehenden Fuß- und Radwegeverbindung innerhalb eines attraktiven Grünzuges vom Georg-Weber-Park bis zum Heiliggeistmühlenweg
  • Reduktion versiegelter Flächen im Sinne einer klimaresilienten Stadt
  • Teilweise Ausweitung des Parkraumangebots auf dem öffentlichen Parkplatz
  • Schaffung von Stellplätzen für Wohnmobile in Altstadtnähe
  • Erhalt der Tennisanlage

Festgesetzt sollen werden:

  • öffentliche Grünfläche
  • Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobilstellplatz)
  • Öffentliche Verkehrsflächen (Wegeverbindungen)
  • Sportanlage (Tennis)

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Planungsunterlagen mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung des Planungsbüros Godts, Büro Rain, i.d. Fassung vom 23.06.2026 und die schalltechnische Untersuchung, Müller BBM v. 20.07.2026,

sind vom 

vom 17.08.2026 bis einschließlich 22.09.2026

öffentlich im Rathaus der Stadt Rain, Büro für Stadtentwicklung, Hauptstraße 60, 86641 Rain, EG, Zimmer Nr. 16 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, 

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (bauverwaltung@rain.de ) und
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die genannten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung stehen auch während des oben genannten Zeitraums unter www.rain.de/verwaltung-buerger/bebaungsplaene-fnp zum Download bereit. 

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