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Bebauungsplan Nr. 45, 1. Änderung „Saisonarbeiterunterkünfte“, Sallach

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

04.11.2024

 

Der Stadtrat hat am 22.10.2024 den Bebauungsplanes Nr. 45, 1. Änderung „Saisonarbeiterunterkünfte“, Sallach als Satzung beschlossen: 

„Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 45 „Saisonarbeiterunterkünfte“, 1. Änderung, mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, und Begründung des Planungsbüros Godts, Rain, i.d. Fassung vom 23.07.2024 zuletzt geändert am 22.10.2024, wird als Satzung beschlossen.

Die Begründung, jeweils in der Fassung vom 23.07.2024, zuletzt geändert am 22.10.2024, wird übernommen.“ 

Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung öffentlich in der Stadt Rain, Büro für Stadtentwicklung, Hauptstraße 60, 86641 Rain, EG, Zimmer Nr. 16 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag, Dienstag und Donners-tag 14.00 – 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Unterlagen sind an dieser Stelle auch unter www.rain.de abrufbar. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 S. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. 

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

(Karl Rehm)
1. Bürgermeister