Bebauungsplan Nr. 26 a „Mittelfeld“
Bekanntmachung Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 27.01.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 a „Mittelfeld“ beschlossen.
Die eingegangenen Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange wurden am 23.07.2024 im Stadtrat behandelt und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst:
„Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 a „Mittelfeld“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung, avifaunistisches Gutachten und Fachbeitrag zur speziellen artenschutz-rechtlichen Prüfung, jeweils in der Fassung vom 23.07.2024, wird gebilligt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB sind durchzuführen.“