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Aktuelles - Seite 13

Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 56 „Pessenburgheimer Straße“ Bayerdilling Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2

21.11.2022
Der Stadtrat hat am 25.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Pessenburgheimer Straße“ Bayerdilling beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Untenstehend finden Sie die Bekanntmachung sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 56.
Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 56 „Pessenburgheimer Straße“ Bayerdilling Bebauungsplan Nr. 56 „Pessenburgheimer Straße“ Bayerdilling Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rain  

Bekanntmachung der Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 29 GE/GI "Neuburger Straße II" mit Änderung Bebauungsplan Nr. 25

21.11.2022
Der Stadtrat hat am 25.10.2022 die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 29 GE/GI „Neuburger Straße II“ mit Änderung Bebauungsplan Nr. 25 beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Untenstehend finden Sie die Bekanntmachung sowie die Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 29.
  Bekanntmachung der Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 29 GE/GI „Neuburger Straße II“ mit Änderung Bebauungsplan Nr. 25 Bebauungsplan Nr. 29 "Gewerbe- und Industriegebiet Neuburger Straße II", Änderung und Erweiterung

Verlängerung der bestehenden Sanierungssatzung "Altstadt"

21.11.2022
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006 (BGBI I S. 3316) wurden in § 142 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Städte und Gemeinden verpflichtet, zusätzlich zum Beschluss der Sanierungssatzung auch eine Frist zur Durchführung zu beschließen. Städte und Gemeinden die ihre Satzungen vor dem 1. Januar 2007 erlassen haben, sind demnach verpflichtet nach § 235 Abs. 4 BauGB ihre Sanierungssatzungen bis spätestens 31. Dezember 2021 aufzuheben. Der Stadtrat hat am 26.10.2021 die Verlängerung bis Ende 2022 beschlossen. Da die vorbereitenden Untersuchungen erst im Jahr 2023 abgeschlossen sind und somit auch die neue Sanierungssatzung, ist es erforderlich die bestehende Sanierungssatzung „Altstadt“ aus dem Jahr 1990 bis Ende 2023 zu verlängern. Der Stadtrat hat am 25.10.2022 beschlossen, nach § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBI. I S. 1728), die Verlängerung der bestehenden Sanierungssatzung „Altstadt“ bis zum 31.12.2023 zu verlängern.

Gemeinsam einzigartig - Entdecke das "Leseland Donau-Ries"

21.11.2022
Die Stadtbücherei Rain lädt alle Grundschulkinder, die Spaß am (Vor-)Lesen und gemeinsamen Basteln und Spielen haben, zu einem Vorlesenachmittag am 16.11.2022 von 14:00 - 16:30 Uhr in die Stadtbücherei (Hauptstraße 1) ein.   Der Nachmittag inkl. Verpflegung ist für alle Kinder kostenlos. Eine Anmeldung unter Tel. 09090/9496960 oder buecherei@rain.de ist bis zum 08.11.2022 erforderlich. Die Plätze sind begrenzt.   Unter dem Motto "Gemeinsam einzigartig" setzt das "Leseland Donau-Ries" zusammen mit der Stadtbücherei Rain ein wichtiges Zeichen für Leseförderung und vor allem für den Spaß am Vorlesen. Gemeinsam in Geschichten eintauchen, Abenteuer erleben und neue Welten kennenlernen - Vorlesen verbindet. Kinder aller Nationen - unabhängig von ihren Sprachkenntnissen - sind eingeladen, das Leseland "Donau-Ries" an diesem Tag zu entdecken.    
 

"rAiN-sichten" - Sonderausstellung vom 04.12.2022 - 16.04.2023

21.11.2022 Vom 04. Dezember 2022 bis 16. April 2023 ist im Rainer Heimatmuseum die neue Sonderausstellung "rAiN-sichten – Ausstellung zu historischen Darstellungen der Stadt Rain" zu bestaunen.   Öffnungszeiten: Sonntag von 14:00 bis 16:00 Uhr Außerdem ist das Museum nach Vereinbarung mit dem Rathaus zugänglich, Telefon 09090 703-0.
 

Verpachtung Grundstück (Krautgarten)

24.10.2022 Die Stadt Rain verpachtet ab sofort folgendes Grundstück (Krautgarten) FlNr Gemarkung Beschreibung Nutzungsart Pachtfläche in ha Mindestgebot in € 1789 Rain An der Niederschönenfelder Straße Krautgarten 0,0196 30,00€ Die Stadt Rain verpachtet ab sofort den obigen Krautgarten mit einer Pachtfläche von 0,0196 ha. Schriftliche Angebotsabgabe per Fax: 09090/703-239, per E-Mail: liegenschaften@rain.de oder per Post sind bis spätestens 10.11.2022 an die Stadt Rain zu senden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Liegenschaftsamt, Zi.-Nr. 25 (Tel. 09090/703-220). Die Vergabe behält sich die Stadt Rain vor. Lageplan Krautgarten FlNr. 1789 Gemarkung Rain