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Wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform 2025

05.12.2024

Die Stadt Rain weist daraufhin, dass in naher Zukunft die Bescheide für die Grundsteuerreform 2025 verschickt werden. Hierzu gibt es Hinweise, die Sie als Eigentümer beachten sollten:

Erhalt mehrerer Grundsteuerbescheide

Teilweise erhalten Eigentümer zwei oder mehrere Grundsteuerbescheide für ein Objekt, da es Aufteilungen zwischen der Grundsteuer A und B gegeben hat (Früher nur Land- und Forstwirtschaft, jetzt Land- und Forstwirtschaft und z. B. bebautes Grundstück). Wir bitten hier die Bescheide genau zu überprüfen, da das bestehende Objekt in der Regel vom Messbetrag herabgesetzt wurde. Auch wurden z. B. Zweifamilienhäuser separat in zwei oder mehrere Wohneinheiten unterteilt. Wenn Zusatzangaben in der Erklärung gemacht wurden, z. B. WE 1 oder Erdgeschoss, wurden diese mitangegeben.

Kein Eigentümer mehr vom Grundstück oder bereits verstorben

Der Stichtag zur Erklärung war der 01.01.2022. Es kann durchaus sein, dass Sie bereits nicht mehr Eigentümer des Grundstücks sind. Hierüber hat die Stadt Rain noch keinerlei Umschreibungsbescheide erhalten und es kann somit keine Umschreibung auf den neuen Eigentümer vorgenommen werden. Wir bitten Sie in solchen Fällen von einem Anruf bei der Stadt Rain abzusehen. Eingetretene Änderungen können Sie dem Finanzamt schriftlich mitteilen. Das Finanzamt bittet darum, aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens von telefonischen Rückfragen oder persönlichen Vorsprachen abzusehen.

Veranlagung von 0,00 Euro Bescheiden

Wenn der Stadt Rain ein Messbetrag von 0,00 Euro mitgeteilt wurde, sind diese nicht veranlagt und Sie erhalten somit keinen Bescheid (insbesondere bei Zerlegungen der Fall).

Krautgärten

Krautgärten wurden ebenfalls vom Finanzamt veranlagt. Diese werden vorwiegend unter der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) geführt.

 

Wir hoffen, dass Ihnen die o. g. Angaben weiterhelfen können. Die Stadt selbst hat die Daten vom Finanzamt digital übermittelt bekommen. Bescheide in Papierform sind nicht ergangen (nur von Zerlegungen, die von kreisfremden Finanzämtern veranlagt wurden).

Bei Fragen zur Berechnung oder Grundsteuererklärung selbst, müssen Sie sich ebenfalls an das Finanzamt wenden.

Die Formulare für Grundsteueränderungsanzeigen können beim Finanzamt abgeholt oder auf www.grundsteuer.bayern.de ausgefüllt und ausgedruckt werden. Diese müssen nur dann ausgefüllt werden, wenn z. B. eine wirtschaftliche Einheit neu entstanden ist oder z. B. ein Wintergarten angebaut wurde (Näheres auf www.grundsteuer.bayern.de).

Es muss keine Änderungsanzeige bei Eigentümerwechseln, Schenkung oder Erbschaft gemacht werden. Hier wird das Finanzamt von selbst tätig.