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Wahlhelfer*innen gesucht

08.01.2024

 

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelfer*innen unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Der Wahlvorstand besteht meist aus neun bis zwölf Personen. Jedes Mitglied des Wahlvorstandes erhält für die Übernahme des Ehrenamtes ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“.

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhalten für ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Wahlhelfer*innen in der Regel die geleisteten Stunden als Dienst- oder Arbeitszeit gutgeschrieben.

Aufgaben des Wahlvorstandes:

  • Überwachung der Wahlhandlung im allgemeinen
  • Wahrung der Geheimhaltung der Wahl. Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung einer Wählerin oder eines Wählers bzw. eines Wahlbriefs (bei Briefwahl)
  • Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen
  • Entscheidung über alle Anstände bei der Wahlhandlung und Stimmenzählung
  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk/Briefwahlbezirk

Im Hinblick auf die in den nächsten Jahren anstehenden Wahlen (2024: Europawahl, 2025: Bundestagswahl, 2026: Kommunalwahl) suchen wir vor allem engagierte und zuverlässige Wahlhelfer*innen, die bereit sind, das Amt des Wahlvorstehers/stv. Wahlvorstehers und des Schriftführers/stv. Schriftführers zu übernehmen.

Die Aufgaben des Wahlvorstehers sind unter anderem:

  • Verpflichtung der Mitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit
  • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
  • Leitung der Stimmabgabe
  • Abschluss der Niederschrift (in Zusammenarbeit mit dem Schriftführer)
  • Meldung des im Wahlbezirk festgestellten Wahlergebnisses

Die Aufgaben des Schriftführers sind unter anderem:

  • Zuständigkeit für das Wählerverzeichnis (während der Wahlhandlung), d. h. er prüft, ob die vor ihm stehende Person tatsächlich im Wählerverzeichnis eingetragen ist und setzt, nach dem Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne den entsprechenden Stimmabgabevermerk.
  • Eintragung der ermittelten Werte in die Niederschrift (nach Auszählung der Stimmen).

Die Wahlvorsteher und Schriftführer sowie deren Stellvertreter werden ca. zwei bis drei Wochen vor der Wahl vom Wahlleiter der Stadt Rain geschult. Zusätzlich erhalten sie vorab alle notwendigen Infos zum Ablauf der Wahl sowie der Wahlvorsteher einen Wahltrainer und der Schriftführer ein Muster der Niederschrift. Die Berufungsschreiben für die Europawahl werden voraussichtlich Anfang April 2024 versandt.

Falls Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, können Sie sich bis Mitte Februar unter der E-Mail- Adresse sitzungsdienst@rain.de melden. Nennen Sie uns hierfür Ihren Namen, Ihre Adresse sowie eine Telefonnummer, unter der wir Sie bei Rückfragen erreichen können. Für Fragen vorab steht Ihnen Frau Schalk (Telefon 09090/703-105) gerne zur Verfügung.