Wahl der Schöffen und Jugendschöffen
Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 gewählt. Sie sollen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadt Rain muss dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Nördlingen geeignete Personen zur Wahl vorschlagen. Aus dieser Vorschlagsliste wird beim Gericht von einem Ausschuss die erforderliche Zahl von Schöffen ausgewählt. Die Vorschlagsliste für Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss beim Kreisjugendamt Donau-Ries aufgestellt.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Rain wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können, sie müssen Objektivität und Unvoreingenommenheit auch dann bewahren können, wenn der Prozess in schwierige Situationen kommt. Sie brauchen einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, bedürften der Standfestigkeit wie der Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung und nicht zuletzt eine gute Kommunikations- und Dialogfähigkeit. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt bzw. in der Jugenderziehung erfahren sein. Bei der Auswahl, der erzieherisch befähigten und in der Jugenderziehung erfahrenen Personen ist, es nicht angezeigt, Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z.B. Lehrer) zu stark zu bevorzugen. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, berücksichtigt werden.
Personen, die sich für das Ehrenamt des Schöffen oder Jugendschöffen interessieren, werden gebeten, sich
bis spätestens Freitag, den 17. März 2023
im Rathaus der Stadt Rain, Hauptstraße 60, 86641 Rain (Hauptamt, 2. Obergeschoss, Zimmer 44), Tel. 09090/703-315, hauptverwaltung@rain.de, schriftlich zu bewerben. Für die Bewerbung ist das Bewerbungsformular auf unserer Homepage (www.rain.de/aktuelles/aktuelles), oder auch abrufbar unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/, zu verwenden.
Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auf den Internetseiten www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/, www.schoeffenwahl2023.de und www.schoeffen.de.