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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 45 „Saisonarbeiterunterkünfte“, 1. Änderung

Bekanntmachung Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

07.08.2024

Der Stadtrat hat am 23.07.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Saisonarbeiterunterkünfte“ beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst:

„Die Stadt Rain ändert den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 45 „Saisonarbeiterunterkünfte“, auf Grundlage der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, des Planungsbüros Godts, 86641 Rain, i. d. Fassung vom 23.07.2024.

Der Geltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 vorhabenbezogener Bebauungsplan „Saisonarbeiterunterkünfte“, umfasst eine Teilfläche der Fl.Nr. 90, Gemarkung Sallach.“

Zudem wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst:

„Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Saisonarbeiterunterkünfte“, mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 23.07.2024, wird gebilligt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.“