Ordnungsamt, Stadt Rain
Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Die Gemeinden können Verwaltungskosten für die Erteilung der Erlaubnis erheben.
Ansprechpartner
Markus Golling
Telefon | +49 9090 703-120 |
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Fax | +49 9090 703-9120 |
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Renate Kluß
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