Erschließungs- und Herstellungsbeiträge
Abwasser
Rain mit Stadtteilen
0,74 €/m² für Grundstücksfläche (ab 01.10.2022 - 0,69 €/m²) und
6,34 €/m² für tatsächliche Geschossfläche (ab 01.10.2022 - 6,43 €/m²)
Erschließungsbeitrag
90 % des Aufwandes
Abrechnung nach tatsächlichen Kosten der einzelnen Erschließungsanlage
Wasser
1,00 €/m² für Grundstücksfläche und
5,00 €/m² für tatsächliche Geschossfläche
bei beiden Beitragssätzen zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer (7 %)
Siehe Satzungen
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) (232.61 kB)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwaesserungssatzung (BGS/EWS) (474.06 kB)
- Konsolidierte Satzung für die öffentliche Entwaesserungseinrichtung (EWS) (421.84 kB)
- Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (WAS) (656.16 kB)
- Satzung Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe Kleineinleiter (15.82 kB)
- Erschließungsbeitragssatzung bis 31.07.2024 (37.28 kB)
- Erschließungsbeitragssatzung gültig ab 01.08.2024 (3.32 MB)