Sterbeurkunde; Beantragung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Sterbeurkunde, ggf. mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in EU-Staaten
- mehrsprachige Sterbeurkunde (diese gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören (siehe Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern)
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister
Voraussetzungen
Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:
- Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
- Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.
Verfahrensablauf
Sie können die Sterbeurkunde bei dem Standesamt beantragen, das den Sterbefall beurkundet hat.
Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.
Erforderliche Dokumente
- Unterlagen
Fristen
Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 30 Jahren nach der Beurkundung im Sterberegister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
Bearbeitungsdauer
in der Regel 2 bis 10 Tage
Kosten
- Gebühr für eine Sterbeurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
- Gebühr für eine mehrsprachige Sterbeurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
- Gebühr für Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine
Online Dienste
Sterbeurkunde (Redaktionell verantwortlich: Stadt Rain)
Ansprechpartner
Jutta Maier
Telefon | +49 9090 703-140 |
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Fax | +49 9090 703-9140 |