Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Voraussetzungen
Über die Voraussetzungen, die für die Nutzung einer Sportstätte erfüllt sein müssen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen.
Verfahrensablauf
Die Benutzungserlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Über die Möglichkeit der Nutzung wird im Rahmen ihrer Widmung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten entschieden.
Fristen
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Kosten
Für die Nutzung der Sportstätte können Gebühren erhoben werden.
Ansprechpartner
Markus Golling
| Adresse |
Zimmer 5
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|---|
| Telefon | +49 9090 703-120 |
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| Fax | +49 9090 703-9120 |
| ordnungsamt@rain.de |
Renate Kluß
| Adresse |
Zimmer 5
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|---|
| Telefon | +49 9090 703-121 |
|---|---|
| Fax | +49 9090 703-9121 |
| ordnungsamt@rain.de |