Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
Als Inhaberin bzw. Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personal-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, welche – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.
Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.
Die Adressänderung können Sie persönlich bei der Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.
1. Persönlich bei der Gemeinde
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Personalausweis und ggf. Reisepass oder Ihrer eID-Karte bei der für Sie zuständigen Pass-/Personalausweis-/eID-Karte-Behörde vor.
2. Elektronische Änderung:
Eine elektronische Änderung ist nur im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung (siehe www.wohnsitzanmeldung.de und unter www.personalausweisportal.de), eines bundesweiten Services der Freien und Hansestadt Hamburg der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht wird, möglich.
- Für die elektronische Anmeldung folgen Sie bitte den Hinweisen unter „Wohnsitz; Anmeldung - im BayernPortal“ bzw. den Hinweisen auf der Internetseite Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie in der Regel nach wenigen Tagen Ihre Meldebestätigung zum Herunterladen als PDF. Nach Abschluss der Anmeldung müssen Sie noch Ihren Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass um die neue Anschrift bzw. den neuen Wohnort aktualisieren. Das gilt auch für die eID-Karte.
- Nachdem Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder eID-Karte identifiziert haben, kann der Onlinedienst die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichern. Zusätzlich erhalten Sie einen Adressaufkleber/Wohnortaufkleber per Post, den Sie entsprechend der mitübersandten Anleitung auf dem Personalausweis und ggf. Reisepass aufbringen.
- Sollte das Verfahren aus technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde zum Abschluss der Anmeldung und zur Änderung Ihres Personalausweises, ggf. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte vor.
Voraussetzungen
Bei persönlicher Vorsprache
Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
Die Anschriftenänderung kann von der Dokumenteninhaberin bzw. dem Dokumenteninhaber persönlich oder von einer mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestatteten Person veranlasst werden.
Bei elektronischer Änderung
Sie veranlassen die Änderungen über den Online-Dienst “Elektronischen Wohnsitzanmeldung“, sofern die für Sie zuständige Behörde an diesen Online-Dienst angeschlossen ist.
Verfahrensablauf
Bei persönlicher Vorsprache
Sie müssen persönlich bei der zuständigen Pass-, Personalausweis-, eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) mit den zu ändernden Dokumenten vorsprechen. Die Adressänderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person im Rahmen einer persönlichen Vorsprache vorgenommen werden.
Die bevollmächtigte Person muss eine Vollmacht vorlegen und sich mit einem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Das bzw. die zu ändernden Personaldokumente müssen mitgebracht werden.
Bei elektronischer Anmeldung
Sobald Sie von Ihrer neuen Meldebehörde die Meldebestätigung als PDF erhalten haben, können Sie die Daten auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte ändern. Außerdem erhalten Sie einen Adressaufkleber per Post, mit dem die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und auf Ihrem Reisepass aktualisiert wird.
- Für die elektronische Anmeldung folgen Sie bitte den Hinweisen unter „Wohnsitz; Anmeldung - im BayernPortal“ (https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/8444082781?localize=false) bzw. den Hinweisen auf der Internetseite Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie in der Regel nach wenigen Tagen Ihre Meldebestätigung zum Herunterladen als PDF. Nach Abschluss der Anmeldung müssen Sie noch Ihren Personalausweis und Ihren Reisepass um die neue Anschrift bzw. den neuen Wohnort aktualisieren. Das gilt auch für die eID-Karte.
- Nachdem Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder eID-Karte identifiziert haben, kann der Onlinedienst die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichern. Zusätzlich erhalten Sie einen Adressaufkleber/Wohnortaufkleber per Post, den Sie entsprechend der zugesandten Anleitung auf dem Personalausweis und Reisepass aufbringen.
Sollte das Verfahren aus rechtlichen oder technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde vor, um die Anmeldung abzuschließen und Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte ändern zu lassen.
Erforderliche Dokumente
- Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
Hinweise
Es empfiehlt sich, die Adresse bzw. den Wohnort gleichzeitig bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.
Wenn Sie sich persönlich ins Ausland abmelden, können Sie die Anschriften-/Wohnortänderung bereits im Rahmen der Abmeldung vornehmen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Persönliche Vorsprache: Sofort.
Elektronische Änderung: Die Änderung der Daten auf dem Chip ist nach Erhalt der Meldebestätigung sofort möglich. Die Zusendung des Adress- bzw. Wohnortaufklebers dauert in der Regel etwa eine Woche.
Kosten
keine
Links
Der Online-Ausweis
Daten im Chip des Personalausweises
Daten auf dem Ausweis
Reisepässe und Personalausweise im Ausland
Neue Wohnsitzanmeldung - Neues Zuhause? Jetzt online anmelden!
Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern - Personalausweis
Hier ist der Online-Dienst bereits verfügbar – Elektronische Wohnsitzanmeldung – Ihre Gemeinden in Bayern
Ansprechpartner
Emelie Endter
| Adresse |
Zimmer 01
|
|---|
| Telefon | +49 9090 703-131 |
|---|---|
| Fax | +49 9090 703-9131 |
| buergerservice@rain.de |
Lea-Celin Fäller
| Adresse |
Zimmer 02
|
|---|
| Telefon | +49 9090 703-132 |
|---|---|
| Fax | +49 9090 703-9132 |
| buergerservice@rain.de |
Maria Landes
| Adresse |
Zimmer 10
|
|---|
| Telefon | +49 9090 703-135 |
|---|---|
| Fax | +49 9090 703-139 |
| pforte@rain.de |
Stephanie Mair
| Adresse |
Zimmer 2
|
|---|
| Telefon | +49 9090 703-134 |
|---|---|
| Fax | +49 9090 703-139 |
| buergerservice@rain.de |
Marina Schittko
| Telefon | +49 9090 703-133 |
|---|---|
| Fax | +49 9090 703-9133 |
| buergerservice@rain.de |