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Stadt Rain

Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

Online Dienste

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker) (Redaktionell verantwortlich: Stadt Rain)

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Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerker online beantragen.

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (soziale Dienste) (Redaktionell verantwortlich: Stadt Rain)

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Sie können eine Ausnahegenehmigung zum Parken für soziale Dienste online beantragen.

Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit) (Redaktionell verantwortlich: Stadt Rain)

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Sie können die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge, die für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit eingesetzt werden, online beantragen.

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