Stadt Rain
Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Karl Rehm
| Adresse |
Zimmer 37
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| Telefon | +49 9090 703-100 |
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| Fax | +49 9090 703-109 |
| buergermeister@rain.de |