Ordnungsamt, Stadt Rain
Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Ansprechpartner
Markus Golling
Telefon | +49 9090 703-120 |
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Renate Kluß
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