Stadtkasse, Stadt Rain
Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen
Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.
Ansprechpartner
Nicole Kapfer
Telefon | +49 9090 703-230 |
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Fax | +49 9090 703-239 |
kasse@rain.de |
Sarah Siekmann
Telefon | +49 9090 703-231 |
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