Standesamt, Stadt Rain
Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind.
Seit dem 01.09.2025 besteht für die Gemeinden zudem die Möglichkeit, die Beantragung des Leichenpasses auch online anzubieten.
Erforderliche Dokumente
- Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Der Leichenpass wird ausgestellt, sobald der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegt.
Kosten
Die Gebühren beziehungsweise Kosten für die Ausstellung eines Leichenpasses sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Ansprechpartner
Jutta Maier
| Telefon | +49 9090 703-140 |
|---|---|
| Fax | +49 9090 703-9140 |