Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Verfahrensablauf
Die Gewerbeabmeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeabmeldung über dieses elektronisch übermittelt werden.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Kosten
Links
Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz und Hinweise
Online Dienste
Gewerbemeldung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Rain)
Ansprechpartner
Lea-Celin Fäller
Adresse |
Zimmer 02
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Telefon | +49 9090 703-132 |
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Fax | +49 9090 703-9132 |
buergerservice@rain.de |
Maria Landes
Adresse |
Zimmer 10
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Telefon | +49 9090 703-135 |
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Fax | +49 9090 703-139 |
buergerservice@rain.de |
Stephanie Mair
Adresse |
Zimmer 2
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Telefon | +49 9090 703-134 |
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Fax | +49 9090 703-139 |
buergerservice@rain.de |
Marina Schittko
Telefon | +49 9090 703-133 |
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Fax | +49 9090 703-9133 |
buergerservice@rain.de |