Ordnungsamt, Stadt Rain
Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.
Bei Fragen rechtlicher Art kann Ihnen die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weiterhelfen.
Anregungen und Antworten fachlicher Art erhalten Sie vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.
Anregungen und Antworten fachlicher Art erhalten Sie vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.
Links
Wasserwirtschaftsämter in Bayern
Ansprechpartner
Markus Golling
Telefon | +49 9090 703-120 |
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Fax | +49 9090 703-9120 |
ordnungsamt@rain.de |
Renate Kluß
Telefon | +49 9090 703-121 |
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Fax | +49 9090 703-9121 |
ordnungsamt@rain.de |