Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses
Bei Anträgen auf Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses wird bei Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union der jeweilige Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung ersucht über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaats.
Teilt der Herkunftsmitgliedsstaat Eintragungen im Strafregister mit, so werden diese vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.
Erteilt der Herkunftsmitgliedstaat keine Auskunft aus seinem Strafregister, wird im Führungszeugnis darauf hingewiesen.
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen
- bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
- bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis, eID-Karte mit Inlandsadresse bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- bei schriftlicher Antragstellung: Amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift
13,00 EUR
Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit.
Bei einer elektronischen Antragstellung sind die Nachweise über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung elektronisch zu erbringen.
Links
Informationen zu Führungszeugnissen - Bundesamt für Justiz
Informationen zur AusweisApp
Ansprechpartner
Lea-Celin Fäller
Telefon | +49 9090 703-132 |
---|---|
Fax | +49 9090 703-9132 |
buergerservice@rain.de |
Anja Forster
Telefon | +49 9090 703-131 |
---|---|
Fax | +49 9090 703-9131 |
buergerservice@rain.de |
Maria Landes
Telefon | +49 9090 703-135 |
---|---|
Fax | +49 9090 703-139 |
pforte@rain.de |
Stephanie Mair
Telefon | +49 9090 703-134 |
---|---|
Fax | +49 9090 703-139 |
buergerservice@rain.de |
Marina Schittko
Telefon | +49 9090 703-133 |
---|---|
Fax | +49 9090 703-9133 |
buergerservice@rain.de |
Andrea Martin
Telefon | +49 9090 703-136 |
---|---|
Fax | +49 9090 703-9136 |
pforte@rain.de |