Teilaufhebung der Abkochanordnung des Gesundheitsamtes Neuburg-Schrobenhausen
Das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen informiert, dass nach Vorliegen weiterer Untersuchungsergebnisse für folgende Teilbereiche das angeordnete Abkochgebot des Trinkwassers der Burgheimer Gruppe vom 15.06.2023 ab sofort aufgehoben ist:
· Staudheim
· Mittelstetten
· Gempfing
· Überacker
· Sallach
· Unterpeiching
· Oberpeiching
· Bayerdilling
Im Laborbefund der Trinkwasserversorgungseinrichtungen der Burgheimer Gruppe wurden für die oben genannten Bereiche keine coliformen Keime nachgewiesen. Beprobungen durch das Wasserwerk Rain konnten dieses Ergebnis zudem bestätigen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abkochanordnung vorsorglich erlassen wurde und das Trinkwasser für die genannten Bereiche zu keiner Zeit mit Keimen belastet war.