Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Einbezugssatzung „Furthfeld“ Wallerdorf
Der Stadtrat hat am 09.02.2021 die Einbezugssatzung „Furthfeld“ Wallerdorf, als Satzung beschlossen:
„Die Einbezugssatzung „Furthfeld“ Wallerdorf mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbe-richt, i. d. Fassung vom 27.10.2020, zuletzt geändert am 09.02.2021, wird als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Untenstehend finden Sie die Einbezugssatzung „Furthfeld“ Wallerdorf sowie deren offizielle Bekanntmachung.