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Einbezugssatzung Etting „Tödtinger Weg II“ Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

15.03.2024

Der Stadtrat hat am 05.03.2024 die Aufstellung der Einbezugssatzung Etting „Tödtinger Weg II“ beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst:

„Die Stadt Rain stellt die Einbezugssatzung Etting „Tödtinger Weg II“, auf Grundlage der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, des Planungsbüro Godts, 73467 Kirchheim, i. d. Fassung vom 05.03.2024, auf.

Die Einbezugssatzung‚Etting “Tödtinger Weg II“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 05.03.2024 ist vom 25.03.2024 bis einschließlich 29.04.2024 öffentlich im Rathaus der Stadt Rain, Büro für Stadtentwicklung, Hauptstraße 60, 86641 Rain, EG, Zimmer Nr. 16 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr und Montag, Diens-tag, Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr, mit Terminvereinbarung) zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Weitere Informationen entnehmen Sie den angefügten Dateien.