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Grundsteuer - Anzeige von Änderungen

Bayerisches Landesamt für Steuern

14.01.2026

Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass grundsteuerrelevante Änderungen an Grundstücken oder Gebäuden anzuzeigen sind. 

Bitte beachten Sie hierzu den beigefügten Flyer mit wichtigen Informationen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer.
 

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