Grundsteuer - Anzeige von Änderungen
Bayerisches Landesamt für Steuern
Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass grundsteuerrelevante Änderungen an Grundstücken oder Gebäuden anzuzeigen sind.
Bitte beachten Sie hierzu den beigefügten Flyer mit wichtigen Informationen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer.