Einbeziehungssatzung "Oberpeiching-Ost" 1. Änderung und Erweiterung Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 03.02.2026 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Oberpeiching-Ost“, 1. Änderung und Erweiterung, beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst:
„Die Stadt Rain stellt auf Grundlage des Entwurfs Büro Godts, Büro Rain, vom 03.02.2026 die 1. Änderung und Erweiterung der Einbeziehungssatzung „Oberpeiching-Ost“, in der Fassung vom 03.02.2026, auf.
Der Geltungsbereich für die 1. Änderung und Erweiterung der Einbeziehungssatzung „Oberpeiching-Ost“, umfasst die Teilflächen der Fl.Nrn. 1/1 (TF), 52 (TF), 54, 55 (TF), 56 (TF), 144/1 (TF) und 740, jeweils Gemarkung Oberpeiching.“
Die Einbeziehungssatzung „Oberpeiching-Ost“, 1. Änderung und Erweiterung, mit Planzeichnung, Planbereich 2 (Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 74/0, Gem. Oberpeiching), textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 03.02.2026, ist vom 23.02.2026 bis einschließlich 26.03.2026 öffentlich im Rathaus der Stadt Rain, Büro für Stadtentwicklung, Hauptstraße 60, 86641 Rain, EG, Zimmer Nr. 16 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr und Montag, Dienstag, Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr, mit Terminvereinbarung) zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.