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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Einbeziehungssatzung „Oberpeiching-Ost“, 1. Änderung und Erweiterung

30.04.2026

Der Stadtrat hat am 21.04.2026 die Einbeziehungssatzung „Oberpeiching-Ost“, 1. Änderung und Erweiterung, als Satzung beschlossen: 

„Die Einbeziehungssatzung „Oberpeiching-Ost“, 1. Änderung und Erweiterung mit Planzeichnung, Planbereich 2 (Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 74/0, Gem. Oberpeiching), textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, des Planungsbüros Godts, Rain, jeweils i.d. Fas-sung vom 21.04.2026, zuletzt geändert am 03.02.2026, wird als Satzung beschlossen.

Die Begründung und der Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 21.04.2026, werden übernommen.“ 

Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Einbeziehungssatzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begründung und Umweltbericht, ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, öffentlich im Rathaus der Stadt Rain, Büro für Stadtentwicklung, Hauptstraße 60, 86641 Rain, EG, Zimmer Nr. 16 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 S. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. 

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

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