Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 48 „Unterer Kirschbaumweg“ 5. Änderung (baulicher Schallschutz, Riegelbebauung)
Der Stadtrat hat am 23.05.2023 den Bebauungsplanes Nr. 48 „Unterer Kirschbaumweg“, 5. Änderung (baulicher Schallschutz, Riegelbebauung), als Satzung beschlossen.
„Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Unterer Kirschbaumweg“ (baulicher Schallschutz, Riegelbebauung), mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie Begründung mit Umweltbericht vom 23.05.2023 wird als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 23.05.2023 wird übernommen.“
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 1293/2 (TF), 1294/0, 1295/0, 1296/0, 1331/0 (TF), 1338 (TF) und 1351/4 (TF), jeweils Gemarkung Rain.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung öffentlich in der Stadt Rain, Büro für Stadtentwicklung, Hauptstraße 60, 86641 Rain, EG, Zimmer Nr. 16 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Weitere Informationen entnehmen Sie den angefügten Dateien.