Bekanntmachung Billigungs- und Auslegungsbeschluss 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen Nr. 67 „Solarpark Gempfing 2“, Nr. 68 „Solarpark Mittelstetten 1“ und Nr. 69 „Solarpark Wächtering 2“
Hier:
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 24.03.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen Nr. 67 „Solarpark Gempfing 2“, Nr. 68 „Solarpark Mittelstetten 1“ und Nr. 69 „Solarpark Wächtering 2“ gefasst.
Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung entspricht dabei den Geltungsbereichen für die Solarparkflächen der parallel aufgestellten Bebauungspläne (ohne Flächen für CEF-Maßnahmen).
In der Sitzung vom 28.07.2026 hat der Stadtrat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit den im Rahmen der Abwägung erfolgten Änderungen gebilligt und beschlossen, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Zu diesem Zweck werden die folgenden Unterlagen:
- Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie Begründung mit Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 28.07.2026)
- die im Folgenden genannten umweltbezogenen Informationen
- der Inhalt dieser Bekanntmachung
in der Zeit vom
17.08.2026 bis einschließlich 22.09.2026
im Internet veröffentlicht und können untenstehend eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der Dauer der vorstehend genannten Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgend genannten Dienststunden im Rathaus Rain, Hauptstraße 60, 86641 Rain im Büro für Stadtentwicklung, EG, Zimmer Nr. 16 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (bauverwaltung@rain.de ) und
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Nicht rechtzeitige Einwendungen von Umweltverbänden
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbare umweltbezogene Informationen
Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Alle Schutzgüter der Umwelt
- Umweltbericht in der Fassung vom 28.07.2026 mit Aussagen zu den Schutzgütern der Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Sach- und Kulturgüter) sowie zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und der geplanten Nutzung
Die genannten umweltbezogenen Informationen können während der genannten Veröffentlichungsfrist im Internet unter der oben angegebenen Internet-Adresse oder im Rahmen der Auslegung bei der Stadt eingesehen werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.