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Bebauungsplan Nr. 26 a „Mittelfeld“

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

16.12.2024

 

Der Stadtrat hat am 12.11.2024 den Bebauungsplanes Nr. 26a „Mittelfeld“, als Satzung beschlossen: 

„Der Bebauungsplan Nr. 26 a „Mittelfeld“, mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung, avifaunistisches Gutachten und Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung des Planungsbüros Godts, Rain, jeweils i.d. Fassung vom 23.07.2024, zuletzt geändert am 12.11.2024 und schalltechnischer Untersuchung vom 31.07.2024, Az C240091 der Firma igi CONSULT GmbH, wird als Satzung beschlossen.

Die Begründung, jeweils in der Fassung vom 23.07.2024, zuletzt geändert am 12.11.2024, wird übernommen.“ 

Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung öffentlich in der Stadt Rain, Büro für  tadtentwicklung, Hauptstraße 60, 86641 Rain, EG, Zimmer Nr. 16 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag, Dienstag und Donners-tag 14.00 – 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. 

Die Unterlagen sind auch online im Anhang abrufbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 S. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab-wägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntma-chung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. 

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnach-teilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

(Karl Rehm)
1. Bürgermeister