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Dreifachsporthalle Rain - Schließdienst

Sporthalle Rain

Anweisung für die Inhaber der Schlüssel für die Sporthalle beim Schulzentrum Rain

Die Inhaber der Schlüssel (= Übungsleiter der Breitensportgruppen) haben folgende Anweisungen des Schulverbandes Rain (Mittelschule) zu beachten:

  • Der ausgegebene Schlüssel darf nur an die im Rathaus eingetragenen Personen des gleichen Vereins (bzw. Sparte) weitergegeben werden. Die Kontrolle über den Schlüssel basiert, wenn ihn mehrere Übungsleiter gemeinsam benutzen, innerhalb des Vereins auf gegenseitiges Vertrauen. Kompetenzprobleme innerhalb des Vereins lässt die Stadt nicht gegen sich gelten. Der Schlüssel ist auch während der Übungsstunde zuverlässig zu verwahren.
  • Zur gegenseitigen Kontrolle wird in der Sporthalle ein für alle Übungsleiter zugängliches Verzeichnis über die bestellten Personen hinterlegt.
  • Es ist untersagt, Nachschlüssel fertigen zu lassen. Wenn weitere Schlüssel benötigt werden, ist dies ausschließlich im Rathaus zu beantragen.
  • Bei Rücktritt als Übungsleiter ist der Schlüssel unverzüglich im Rathaus zurückzugeben. Der Nachfolger als Übungsleiter hat den Schlüssel dann persönlich und gegen Unterschrift abzuholen.
  • Der Hauptschlüssel ist ab sofort nur noch zum Auf- und Zusperren aus dem Kästchen zu entnehmen. Während des Übungsbetriebes darf also der Hallenschlüssel nicht mehr mitgenommen und insbesondere nicht mehr in den Regieraum gelegt werden.
  • Im Interesse eines geordneten Übungsablaufes haben die Übungsleiter folgende Pflichten:
    • Informationen der Sportgruppe über den wesentlichen Inhalt der Hausordnung
    • Ausübung des Hausrechts bei Abwesenheit des Hausmeisters im zugewiesenen Bereich und in evtl. nicht belegten Nachbarhallen
    • Beachtung der Anweisungen der Hausmeister und Unterstützung des Hausmeisters, wenn sich Mitglieder der Gruppe den Anordnungen widersetzen
    • Absage der Übungsstunde, wenn weniger als 5 Spartenmitglieder gekommen sind (bei Zuweisung mehrerer Hallenteile erhöht sich die erforderliche Mindestzahl an Sportlern entsprechend auf 10 bzw. 15).
    • Bedienung des Trennvorhangs; bei Störungen ist der Hausmeister am nächsten Tag zwischen 7 und 8 Uhr zu informieren.
    • Eintragung in das Hallen-Tagebuch (Personen, die nicht als Übungsleiter bei der Stadt gemeldet sind, dürfen den Eintrag nicht unterschreiben!)
    • Abschalten des Lichtes in allen benutzten Räumen einschl. Flure, Umkleiden usw. (diese Pflicht gilt auch während des Abends, nicht nur für den Verein, der die Halle abzuschließen hat) sowie Nachschau bei den benutzten Duschräumen.
    • Rechtzeitige Beendigung der Übungsstunde gem. den festegesetzten Zeiten; die Halle ist spätestens um 22.00 Uhr, die Umkleideräume spätestens um 22.15 Uhr zu verlassen.
    • Wenn der Verein lt. dem beiliegenden Plan für das Absperren der Halle verantwortlich ist, so ist zusätzlich ein Kontrollgang (Halle, Licht, Duschen, Regieraum, Feststellung sonstiger Unregelmäßigkeiten) durchzuführen. Außerdem sind Unregelmäßigkeiten dem Hausmeister am nächsten Tag zwischen 7 und 8 Uhr telefonisch (09090/9606-361 oder 0172/2134949) zu melden.
  • Die Vereine sind zur Hallennutzung nur im Rahmen der ihnen im Belegungsplan zugewiesenen Zeiten zugelassen. Wem eine Zeit „ersatzweise" zugewiesen ist, darf diese nach Rücksprache mit dem vorrangig eingetragenen Verein nutzen.
  • Wer die Halle außerhalb dieser Regelung nutzen will, muss dies im Einzelfall im Rathaus (09090/703-334) vorher anmelden und dabei die Zustimmung des im Belegungsplan eingetragenen Vereins beibringen.
  • Für Turniere udgl. sind die „Hinweise des Schulverbandes und der Stadt Rain für Sonderveranstaltungen in der Sporthalle des Schulzentrums" zu beachten. Der Übungsleiter ist während der Veranstaltung für die Ordnung in der Halle verantwortlich. Der Hausmeister hat bei Sonderveranstaltungen nur Präsenzpflicht, wenn dies vom Schulverband angeordnet ist; dies setzt eine Kostenerstattung durch den Veranstalter voraus.
  • Das Personal des Schulzentrums (Hausmeister und Raumpflegerinnen) ist ausdrücklich angewiesen, jeden Verstoß gegen diese Anordnung unverzüglich dem Rathaus anzuzeigen.
  • Bei Verstoß gegen die vorstehenden Anordnungen oder gegen die Hinweise für Sonderveranstaltungen hat der Verein bzw. die Sparte einen anderen Übungleister (= Schlüsselbesitzer) zu benennen. Im Wiederholungsfall wird die Sparte auf Zeit von der Hallennutzung ausgeschlossen.
  • Wir bitten Sie, im Interesse aller Beteiligten die vorstehenden Hinweise gewissenhaft zu beachten.
  • Berücksichtigen Sie bitte auch, dass die öffentlichen Leistungen – und die kostenlose Turnhallennutzung gehört auch dazu – in Zeiten enger werdender finanzieller Spielräume besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. Aus diesem Grund ist es unverzichtbar, dass mit Energie sparsam umgegangen wird und auch der Reinigungsaufwand des Schulverbandes möglichst gering gehalten wird. Sonderarbeiten – dazu gehört insbesondere die Grobreinigung des Foyers, die Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzung (wie abfärbende Turnschuhe) und das Saubermachen des Ausschank- und Küchentraktes bei Veranstaltungen – können deshalb vom Schulverband nicht mehr übernommen werden. Die Raumpflegerinnen sind angewiesen, Unregelmäßigkeiten in dieser Richtung anzuzeigen, da der entsprechende Zeitaufwand nicht auf Kosten des Schulverbandes gehen