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Vorhabenbezogener Bpln. Nr. 60 "Am Hungertal" Gempfing und 6. AE des FNP der Stadt Rain; Frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

05.02.2025

Der Stadtrat hat am 28.01.2025 die Aufstellung des Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 60 „Am Hungertal“ Gempfing und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, beschlossen:

Aufstellungs- und Änderungsbeschluss:

„Die Stadt Rain stellt auf Grundlage der Planzeichnung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan, textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Avifaunistisches Gutachten, Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, des Planungsbüros Godts, Büro Rain, i.d. Fassung vom 28.01.2025, den Bebauungsplan Nr. 60 „Am Hungertal“ Gempfing, auf.

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Flurnummern 801 (TF), 854, 878/2 (TF), 879 (TF), 885, 893, Gemarkung Gempfing.

Die Festsetzung erfolgt als sonstiges Sondergebiet (SO).

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren auf Grundlage der Begründung mit Umweltbericht, FNP-Änderung, des Planungsbüros Godts, Büro Rain, i.d. Fassung vom 28.01.2025, geändert.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.“

Anlass des Bauleitplanverfahrens:

Der Vorhabenträger beabsichtigt den Bau einer PV-Freiflächenanlage westlich von Überacker. Damit soll der Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt und weiter vorangetrieben werden. Auch nach § 1a Abs. 5 BauGB ist der Klimaschutz bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berück
sichtigen. Das Vorhaben an sich ist also als eine Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels zu bewerten.

Die geplante PV-Freiflächenanlage stellt eine bauliche Anlage im Sinne von § 29 BauGB dar, für die im Außenbereich kein Baurecht besteht und die kein nach § 35 BauGB privilegiertes Vorhaben darstellt. Deshalb ist für deren Verwirklichung die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 30 Abs. 1 und 2 BauGB erforderlich.

Da die Stadt Rain den Ausbau erneuerbarer Energien begrüßt und unterstützen möchte, befürwortet sie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, um so die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für die vorgesehene Nutzung zu regeln. Der Anfrage des Vorhabenträgers möchte der Stadtrat im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entgegenkommen bzw. diese behandeln. Damit möchte die Kommune einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten und den Vorgaben des Bayerischen Klimaschutzgesetzes gerecht werden (Art. 2 Abs. 5 BayKlimaG, Art. 3 Abs. 6 BayKlimaG).

Die Planungsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Hungertal“ Gempfing, mit Planzeichnung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan, textlichen Festsetzungen, Begründung, Um-weltbericht, Avifaunistisches Gutachten, Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und der Flächennutzungsplan mit Begründung mit Umweltbericht, FNP-Änderung, des Planungsbüros Godts, Büro Rain, jeweils i.d. Fassung vom 28.01.2025, sind vom

vom 10.02.2025 bis einschließlich 13.03.2025

öffentlich Rathaus der Stadt Rain, Büro für Stadtentwicklung, Hauptstraße 60, 86641 Rain, EG, Zimmer Nr. 16 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag, Dienstag und Don-nerstag 14.00 – 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen stehen untenstehend zum Download bereit.