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Sanierungssatzung - Öffentliche Auslegung der vorbereitenden Untersuchung

12.09.2024

 

Öffentliche Auslegung der vorbereitenden Untersuchung

Der Stadtrat hat am 10.09.2024 den Abschlussbericht zur vorbereitenden Untersuchung zum Neuerlass der Sanierungssatzung gebilligt.


Ziel ist es nun die Öffentlichkeit über den Sachstand der vorbereitenden Untersuchung zu informieren, bevor der Stadtrat Ende 2024 den Satzungsbeschluss zum Erlass der Sanierungssatzung fassen wird.

Umgriff des Geltungsbereiches (siehe Bild oder Anhang)

 

Der Abschlussbericht zur vorbereitenden Untersuchung zum Neuerlass der Sanierungssatzung, in der Fassung vom September 2024, ist

vom 23.09.2024 bis einschließlich 28.10.2024

öffentlich im Rathaus der Stadt Rain, Büro für Stadtentwicklung, Hauptstraße 60, 86641 Rain, EG, Zimmer Nr. 16 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr und Montag, Dienstag, Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.

 

Die Unterlagen stehen am Ende des Beitrags zum Download bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

(Karl Rehm)
1. Bürgermeister