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Wasserwerk Rain

Unser Wasser

Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut, mit dem man sparsam haushalten sollte. Bei Beachtung einiger Spartipps kann der Verbrauch und damit auch die Gebührenrechnung deutlich gesenkt werden. Hierzu einige Beispiele. Kontrollieren Sie regelmäßig (monatlich) den Wasserzähler; bei geschlossenen Verbrauchseinrichtungen muss das Kontrollrädchen still stehen. Die Normgröße des WC-Spülkastens beträgt bis zu 9 l. Eine Umrüstung mit wahlweiser Wasserabgabe von 9 l, 6 l oder 3 l bei geringem Spülbedarf oder das Betätigen der Spartaste spart erhebliche Mengen. Zur schnellen Einstellung der gewünschten Wassertemperatur sollte das Bad ausschließlich mit Einhebelmischern ausgestattet sein; pro Duschbad spart man ca. 11 l. Ein undichter Wasserhahn (1 Tropfen pro Sekunde) verschwendet 17 l Wasser am Tag, bei einem undichten Toilettenkasten gehen ca. 200 l Wasser pro Tag verloren. Wäsche und Geschirrspülen bieten weitere Einsparpotentiale: Geräte nur vollständig bestückt benutzen, bei der Neuanschaffung auf niedrigen Wasserverbrauch achten und auf die oft überflüssige Vorwäsche verzichten!

Die Autowäsche auf das notwendige Maß beschränken! Aus der Sicht des Umweltschutzes (Wasserverbrauch und Abwasser) sind Waschanlagen die bessere Alternative. Völlig überflüssig ist die Reinigung von Hof- und Straßenflächen unter Einsatz unseres kostbarsten Gutes.

"Trinkwasser - Lebensmittel Nr. 1":

Ausführliche Tipps zum umweltbewussten Umgang mit Wasser gibt das Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen auf seiner Homepage.

Über "Wasser im Garten" informiert der Bayer. Landesverband für Gartenbau und Landschaftspflege e. V.

Hauswasserbrunnen

Veröffentlichungen in der Donauwörther Zeitung ("Familie 18 Monate krank – Vermieter hat verkeimtes Wasser aus eigenem Brunnen gefördert") haben gezeigt, wie gefährlich es sein kann, eigengefördertes Brunnenwasser im Haushalt zu verwenden.

Aus diesem Grunde weisen wir nochmals auf folgende Punkte hin:

  • Hauswasserbrunnen dürfen nur zur Gartenbewässerung zur Befüllung von landwirtschaftlichen Spritzen benutzt werden.
  • Brunnenwasser darf nicht zur Toilettenspülung und zum Wäschewaschen benutzt werden.
  • Hauswasserbrunnen dürfen auf keinen Fall mit der öffentlichen Wasserversorgung zusammen geschlossen werden. Die Meinung, eine Trennung durch einen Absperrschieber würde genügen, ist falsch. Schon im eigenen Interesse sollte eine Verbindung der beiden Wasseranlagen unterbleiben, denn als Keimsperre ist ein Absperrschieber vollkommen ungeeignet!
  • Bei einem Zusammenschluss beider Wasseranlagen kann auch die öffentliche Wasserversorgung verkeimt werden. Es ist unverantwortlich, durch einen Zusammenschluss seine Mitmenschen gesundheitlich zu gefährden.

Wir bitten dringend um Beachtung. Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung und die städtische Satzung müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Regenwassernutzungsanlagen

Am 01.01.2003 trat die neue Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV) in Kraft. Unter vielen neuen Vorschriften beziehen sich mehrere Bestimmungen auf die Regenwassernutzung.

Jeder Betreiber hat seine Regenwassernutzungsanlage beim Gesundheitsamt unverzüglich nach Inkrafttreten der Verordnung anzuzeigen, wenn er

a.eine genehmigte Regenwassernutzungsanlage bereits betreibt,
b.eine nicht genehmigte Regenwassernutzungsanlage betreibt.

 

Somit wird die Hausinstallation in Verbindung mit der Regenwassernutzung ein weiterer Kontroll- und Überwachungsbereich für die Gesundheitsämter.

Betreiber einer Regennutzungsanlage sind verpflichtet, wenn sie die Nutzung auch auf das Wäschewaschen ausdehnen und Wasser an Mieter weitergeben auf Wunsch des Mieters Trinkwasser zum Wäschewaschen bereitzustellen.

Bei der Stadt Rain sind Regenwassernutzungsanlagen vor der Errichtung im Bauamt oder dem Wasserwerk anzuzeigen. Bereits bestehende nicht genehmigte Anlagen sind ebenfalls unverzüglich zu melden. Wird das Regenwasser für die Toilettenspülung und/oder Wäschewaschen verwendet, ist hierfür zusätzlich eine Genehmigung der Stadt erforderlich (Ausnahme vom allgemeinen Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung).

Die Nichtanzeige von Regenwassernutzungsanlagen stellt einen Verstoß gegen die neue Trinkwasserverordnung dar. Sofern die Stadt entsprechende Feststellungen macht, ist sie gezwungen, sofort eine Meldung an das Gesundheitsamt zu geben.

 


Weiterführende Links

Tipps zum umweltbewussten Umgang mit Wasser
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Wasser im Garten
Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landschaftspflege e. V.